Wohnungseigentumsverwaltung

Der Besitz einer Eigentumswohnung stellt Sie als Eigentümer oder Vermieter, vor komplexe rechtliche und betriebswirtschaftliche Aufgaben.
So schreibt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in § 20, Abs. 2 vor, dass jede Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwalter vertreten sein muss. Für Sie ist es wichtig, dass die Verwaltung Ihres Eigentums sachkundig und zuverlässig erfolgt.
Seit 1976 vertrauen uns zahlreiche Kunden in Aachen – und speziell in der Euregio – die Verwaltung ihrer Eigentumswohnungen an. Derzeit sind ca. 1.350 Einheiten in unserem Bestand.
Als Kunde profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und kompetenten Beratung.
Die Mitgliedschaften im IVD (Immobilienverband Deutschland) und im DDIV – VNWI (Verband der NRW-Immobilienverwalter) gibt Ihnen darüber hinaus Sicherheit. Denn Mitglied kann in beiden Verbänden nur werden, wer gute Referenzen und detaillierte Fachkenntnisse im Immobilienwesen nachweist.
Wir haben uns den strengen Vorschriften dieses Verbandes verpflichtet, um eine einwandfreie und stets ordnungsgemäße Verwaltung des gesamten Verwaltungsbestandes sicherzustellen.
Sie können sich daher darauf verlassen, dass wir Ihre Eigentumswohnung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, wie Wohnungseigentums-gesetz, Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung, sowie nach den Beschlüssen der Eigentümerversammlungen verwalten.
Wir garantieren Ihnen den Werterhalt und im Idealfall die Wertsteigerung Ihres Eigentums. Auch bei Streitigkeiten und unterschiedlichen Interessen zwischen Wohneigentümern wird der Verwalter zukünftig immer mehr gefordert sein. Immobilien Dufhues verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Mediation von Eigentümern in schwierigen Konfliktsituationen mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und wirtschaftlichen und persönlichen Schaden abzuwenden. In Kooperation mit unserem Partner sind wir in der Lage, rechtliche und psychologische Aspekte umfassend und kompetent zu berücksichtigen, um für die beteiligten Parteien einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Unser Netzwerk schließt juristische Beratung durch namhafte Juristen, mit Schwerpunkte Wohnungseigentumsrecht ein. Dazu gehören auch gerichtlich anerkannte Bausachverständige.

Sie sind vor Vermögensschäden durch unsere Vermögenshaftpflichtversicherung (Versicherungssumme € 500.000,00) und geichzeitig durch eine Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungssumme € 10.000.000,00) weitgehendst abgesichert. Zudem verfügen wir über eine Vertrauensschadenversicherung (Versicherungssumme € 165.000,00).

    – Kurze Wege zu Ihrer Immobilie garantieren schnelle Reaktionszeiten.
    – Sie können sich auf das Knowhow unserer Immobilienfachleute verlassen.
    – Sie erreichen uns auch außerhalb der Bürozeiten über eine Notfall-Nummer.

Die jährliche Betriebskostenabrechnung

  • ist für Sie transparent und verständlich.
  • Sie werden professionell beraten, denn wir sind fachlich ausgebildet. (Immobilienkaufmann/frau, Steuerfachgehilfin, Bankkauffrau, Betriebswirtin).
  • und nehmen regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teil.
  • Sie bekommen qualifizierte Verwalterleistungen nur durch unsere eigenen Mitarbeiter, denn wir beschäftigen keine Subunternehmen für die anfallenden Arbeiten.
  • Unser Ziel ist es, Wohngeld-Abrechnungen des Vorjahres innerhalb der ersten 7 Monate zu erstellen.
  • Selbstverständlich sorgen wir für die Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage, die auf ein sep. Sparkonto angelegt wird.
  • Sie erhalten jährlich einen Wirtschaftsplan nach § 28 WEG mit der Vorausschau auf Entwicklung der zu erwartenden Kosten.
  • Selbstverständlich legen die Treuhand-Konten auf den Namen der Eigentümergemeinschaft an.
  • Unsere Dienstleistungen erfolgen nach den aktuellen Rechtsprechungen.
  • Zusatzkosten für Eigentümerversammlungen werden nicht berechnet, sofern sie in unseren Büroräumen abgehalten werden können. (20-22 Personen).

Wenn Sie einen vertrauensvollen und erfahrenen Partner in der Wohnungseigentumsverwaltung suchen, sollten Sie mit uns ins Gespräch kommen.

Rufen Sie uns gerne an, wenn Sie noch Fragen haben. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin und kommen Sie zu uns ins Büro.