Geschäfts- und Provisionsbedingungen

Geschäfts- und Provisionsbedingungen


  1. Unsere Angebote und Angaben erfolgen freibleibend und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit. Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Unsere Angebote sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben werden.
  2. Ist dem Interessenten ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so hat der Interessent uns dies mitzuteilen. Sollte er dies nicht tun und unsere Dienste in Anspruch nehmen, entsteht dennoch ein Provisionsanspruch.
  3. Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von uns angegebenen Preis abweicht. Die Höhe der Maklerprovision richtet sich nach dem tatsächlich vereinbarten Preis.
  4. Eine Provision ist auch dann vom Auftraggeber an uns zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person den wirksamen Vertag abschließt.
  5. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers entsteht auch, wenn zwischen den Beteiligten mit der von uns entfalteten Tätigkeit in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abgeschlossen werden (sog. Folgeverträge). Die Provisionspflicht wird auch nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer späteren Zeit oder zu abweichenden Bedingungen erfolgt, soweit der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht wird.
  6. Im Falle eines Verstoßes seitens unseres Auftraggebers oder seitens eines von uns informierten Interessenten behalten wir uns die Geltendmachung von Provisionsansprüchen vor.
  7. Unser Honorar wird unabhängig von behördlichen oder gerichtlichen Genehmigungen bei Vertragsabschluss fällig. Der Honoraranspruch ist von der Erfüllung des Vertrages nicht abhängig. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns eine Abschrift des durch uns vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages nach Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen.
  8. Unser Maklerhonorar beträgt, unbeschadet einer Provision, die wir mit dem anderen Vertragspartner vereinbaren oder erhalten und zu deren Vereinbarung wir berechtigt sind (Doppeltätigkeit):
    1. Bei Nachweis bzw. Vermittlung von Haus-, Grundbesitz und Eigentumswohnungen je 3,57 % des Kaufpreises. (inklusive Mehrwertsteuer). Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechts erhalten wir vom Berechtigten 1,19 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei der Ausübung des Vorverkaufsrechts weitere 2,38 % (inklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises.
    2. Bei der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen für gewerbliche Objekte beträgt die Provision drei Monatskaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer.
      Bei Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume erhalten wir vom Auftraggeber eine zu vereinbarende Provision zwischen 1,78 und 2,38 Monatskaltmieten (inklusive Mehrwertsteuer).
  9. Hinsichtlich des Objektes ist die Gesellschaft auf die Angaben der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben des Auftraggebers und dessen Vertretern wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Gesellschaft weder für die Objekte eine Gewähr noch für die Bonität der Vertragspartner. Bei einer Beauftragung zur inhaltlichen Ausfertigung eines Mietvertrages, ob für Miet- oder Gewerberäume, wird unsererseits keine Haftung übernommen. Unsere Haftung ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern der Auftraggeber durch unser Verhalten keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
  10. Die von uns erstellen Fotos, Pläne usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben bzw. verwendet werden. Das Nutzungsrecht endet nicht mit dem Maklervertrag.
  11. Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen, ist der Geschäftssitz des Maklers.
  12. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, eine gültige Bestimmung anstelle der ungültigen zu vereinbaren, die wirtschaftlich der ungültigen möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt für ergänzungsbedürftige Lücken.
  13. Streitschlichtung: Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.

Die Immobilien Dufhues GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Immobilien Dufhues GmbH grundsätzlich nicht teil.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z. B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrens-ordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.